Schluss mit der „Steuerdiskriminierung“ in Spanien

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Der oberste spanische Gerichtshof (Tribunal Supremo) hat entschieden, dass Ausländer mit Eigentum in Spanien künftig die gleichen Steuervorteile wie Einwohner erhalten. Bislang galt diese wichtige Ermäßigungsregel meist nur für Personen, die in Spanien wohnen.

Diese Regelung, das sogenannte „escudo fiscal”, besagt, dass die Gesamtsteuerbelastung aus Einkommensteuer und Vermögenssteuer 60 Prozent der Steuerbemessungsgrundlage nicht überschreiten darf. Liegt die Steuerbelastung dennoch darüber, muss die Vermögenssteuer um maximal 80 Prozent gesenkt werden. Im spanischen Text heißt es wörtlich: „la reducción no podrá exceder del 80 por ciento de la cuota de Patrimonio”.

Nichtansässige erhielten diesen Vorteil oft nicht, da die Steuerbehörde der Ansicht war, dass sie in ihrem Wohnsitzland keine vergleichbare Einkommensteuer zahlten. Der Tribunal Supremo hält diese Unterscheidung aufgrund des Wohnsitzes jedoch für ungerechtfertigt. In einem der Urteile heißt es: „el hecho de residir habitualmente en España o fuera de ella no justifica el distinto trato”.

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Gustav Knudsen | Reflexivum

Das spanische Gesetz zur Vermögenssteuer (Ley española de Patrimonio) besagt einfach, dass, wenn Einkommensteuer und Vermögenssteuer zusammen mehr als 60 Prozent Ihres Einkommens ausmachen, die Vermögenssteuer auf dieses Niveau gesenkt werden kann. Der Nachlass darf jedoch niemals mehr als 80 Prozent betragen.

Kurz gesagt: Wenn jemand 100.000 Euro Vermögenssteuer und 20.000 Euro Einkommensteuer zahlen muss, übersteigt dies zusammen sein Einkommen. Daher besagt die Regel, dass man dann nur sechzig Prozent dieser 120.000 Euro zahlen muss, also 62.000 Euro.

Diese Regelung hat jedoch auch einen Nachteil. Da der Nachlass niemals mehr als achtzig Prozent betragen darf, muss jeder immer mindestens zwanzig Prozent zahlen. Das trifft vor allem Menschen mit geringem Einkommen. In dem Beispiel verdient jemand 20.000 Euro, muss aber dennoch 62.000 Euro Steuern zahlen.

Die Richter betonen, dass nur der Besitz von Vermögenswerten in Spanien zählt, um zu bestimmen, ob jemand die Regelung in Anspruch nehmen darf. Das bedeutet, dass ausländische Eigentümer beispielsweise einer Immobilie an der Küste oder einer Wohnung auf einer der Inseln künftig Anspruch auf die gleiche Steuerermäßigung wie spanische Einwohner haben, solange sie in ihrem eigenen Land eine vergleichbare Steuer zahlen.

Die neue Linie des Obersten Gerichtshofs kann für Ausländer mit Vermögen in Spanien eine große finanzielle Erleichterung bedeuten. Vor allem in Regionen mit vielen Nichtansässigen kann sich dies als vorteilhaft erweisen, da der Unterschied in der Steuerbelastung erheblich sein kann.

Quelle: Agenturen